Pauschaldotierte Unterstützungskasse · Im deutschen Steuerrecht seit 1955 · Für inhabergeführte Unternehmen

Unterstützungskasse: Das älteste bAV-Instrument, das kaum jemand erklärt.

Seit 1955 im deutschen Steuerrecht verankert. Von Versicherungsvertrieben gemieden, weil es keine Provision generiert. Von Unternehmern, die rechnen, bevorzugt.

Erklärung & Einordnung

Betriebliche Altersvorsorge — ohne Kapitalabfluss.

Eine Unterstützungskasse (UK) ist eine rechtlich selbständige, steuerbefreite Versorgungseinrichtung für betriebliche Altersversorgung — seit 1955 im deutschen Steuerrecht nach §4d EStG verankert.

Das Standardmodell gibt Kapital ab: Sie zahlen einer Versicherung, die legt an, verdient die Rendite, Sie haben keine Kontrolle.

Das UK-Modell hält Kapital im Betrieb: Sie gründen eine eigene Versorgungseinrichtung (eingetragener Verein). Sie dotieren Kapital. Die UK gewährt Ihrem Betrieb ein zinsgünstiges Darlehen zurück. Das Kapital bleibt bei Ihnen — rechtlich getrennt, aber wirtschaftlich im Betrieb.

Das Besondere der pauschaldotierten Variante (pdUK): Es gibt keine kongruente Rückdeckungsversicherung. Das Unternehmen legt das Kapital selbst an — nach eigener Strategie, mit eigener Rendite.

Wie die pdUK funktioniert — in vier Schritten.

1

Gründung (4–6 Wochen)

Versorgungsordnung mit spezialisiertem Anwalt. UK als e.V. beim Amtsgericht anmelden. Finanzamt bestätigt Körperschaftsteuerbefreiung. Danach ist die Struktur dauerhaft.

2

Dotierung (jährlich)

Bis zu 20% der Gesamtzusage pro Jahr nach §4d EStG — sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig. Keine monatlichen Prämien. Dotierungen können ausgesetzt werden.

3

Darlehensrückfluss (sofort)

Die UK gewährt dem Unternehmen ein zinsgünstiges Darlehen (ca. 1–2% p.a.). Das Kapital fließt zurück in den Betrieb. Der Unternehmer legt es nach eigener Strategie an.

4

PSV-Schutz (dauerhaft)

Alle Ansprüche sind durch den Pensionssicherungsverein (PSV) insolvenzgesichert — auch bei Unternehmensinsolvenz. Der PSV-Beitragssatz liegt bei 0,6–0,9% der Zusagensumme.

Fragen zur UK

Ist die UK noch aktuell?
Nein. Seit 1955 im Steuerrecht (§ 4d EStG). Der Staat kippt das nicht - zu wenig nutzen es.
Was wenn ich den Betrieb verkaufe?
Die UK bleibt. Neuer Eigner kann sie weitermachen oder auflösen. Das regelt die Versorgungsordnung.
Wie sicher ist das Geld?
100% geschützt durch den Pensionssicherungsverein (PSV). Auch wenn Ihr Betrieb pleite geht, bekommen Mitarbeiter ihre Versorgung.

Passt die pdUK zu Ihrem Unternehmen?

Das klären wir in 20 Minuten. Kein Verkaufsgespräch — sondern eine ehrliche Einschätzung, ob pdUK für Ihre Situation der richtige Rahmen ist.